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GK042 | Drei Hanfpflanzen im Paragraphendschungel [Transkript]

Das (Konsum-)Cannabisgesetz und die Entkriminalisierung selbstversorgender Kiffer

https://graukaue.ruhr/gk042/

Kapitel

0:00 Hängen!
1:55 Todesstrafe auf Kaffeekonsum in Istanbul
6:29 Vom Koalitionsvorhaben zum Gesetz
7:18 Eckpunktepapier 2022
27:28 Eckpunktepapier 2023
35:35 (Konsum-)Cannabisgesetz
1:19:47 Auf!

Transkript

Hängen!

Michael Holtkamp:
[0:25] Glückauf! Mein Name ist Michael Holtkamp und dies ist Episode 42.

Michael Holtkamp:
[0:32] Sie ist unsere inzwischen fünfte Episode zum Thema Cannabis und sollte eigentlich die letzte sein, aber demnächst wird doch noch eine sechste Episode folgen, dann speziell zu den ökonomischen Aspekten einer Legalisierung. Aber jetzt besprechen wir erst einmal die Legalisierung hier in Deutschland. Es war ein Koalitionsvorhaben der aktuellen Bundesregierung, Erwachsenen einen legalen Zugang zu Cannabis zu geben und Möglichkeiten einer kontrollierten Abgabe zu schaffen. Mit dem Cannabisgesetz wurde dieses Vorhaben auch zum Teil in die Realität umgesetzt. Allerdings müssen sich die Konsumenten zurzeit noch selbst versorgen. Entweder durch den privaten Eigenanbau oder durch den gemeinschaftlichen, nicht kommerziellen Eigenanbau in einer Anbauvereinigung. Es sollen regionale Modellprojekte folgen, im Rahmen derer der Vertrieb über Fachgeschäfte mit kommerziellen Lieferketten erprobt werden kann. Also, dies ist mein Kumpel André Wolf.

Todesstrafe auf Kaffeekonsum in Istanbul

Michael Holtkamp:
[1:55] Erinnerst du dich daran, dass wir letztes Mal über das Kaffeeverbot gesprochen haben?

André Wolf:
[2:01] Ja.

Michael Holtkamp:
[2:04] Da ging es um das preußische Kaffeeverbot Ende des 18. Jahrhunderts. Das war die Zeit von König Friedrich dem Großen. Und in den Sachen, die ich dazu gelesen hatte, hatte ich den Hinweis gefunden, dass es auch noch ein paar andere Regionen auf der Welt gab, in denen Kaffee mal verboten war. Und hatte dann noch erwähnt, dass im Osmanischen Reich sogar mal die Todesstrafe auf dem Kaffeekonsum stand. Und ich wollte das nochmal verifiziert haben und habe mir da nochmal ein bisschen mehr zu durchgelesen. Also nur um das nochmal nachzureichen. Das war ein bisschen früher, das war schon 1633, also ungefähr anderthalb Jahrhunderte vor dem preußischen Kaffeeverbot. Und das war die Zeit von Sultan Murad IV. Vierten. Und der hat den Konsum von Kaffee im Osmanischen Reich verboten, aber nicht den Konsum generell, sondern den öffentlichen Konsum von Kaffee und auch nicht nur von Kaffee, sondern auch den von Tabak und Opium.

Michael Holtkamp:
[3:18] Und was er nicht verboten hat, war der Kaffeekonsum zu Hause in den eigenen vier Wänden. Damit hatte er nicht so das Problem. Er hatte auch mit Kaffeehäusern nicht unbedingt ein Problem. Das, was er erreichen wollte, war, Aufstände zu vermeiden. Auch das hatten wir im preußischen Fall schon besprochen. Da hatte ich gesagt, in den Kaffeehäusern versammeln sich die Dichter und Denker, die trinken Kaffee, das ist so ein bisschen stimulierend und aufputschend und regt den Geist an, die unterhalten sich und kommen auf dumme Ideen und schwupps ist die nächste Revolte geboren. Und so ähnlich war es bei Murat IV. wohl auch. Genau davor hatte der Angst, aber solange alles ruhig war, solange er keine Angst haben musste, dass sich da irgendwas zusammenbraut, hatte der auch…

André Wolf:
[4:06] Im wahrsten Sinne des Wortes, ja.

Michael Holtkamp:
[4:07] Ja, genau. Damit hat er ja kein Problem, aber zu Zeiten war er wohl ein bisschen paranoid, eventuell auch aus guten Gründen, denn sein Bruder war ermordet worden und ich glaube, das war ein politisch motivierter Mord. Ähm, ich weiß nicht, ob der Bruder vielleicht irgendein Amt auch bekleidet hat, politisches Amt, ich weiß nicht Murat IV. War auf jeden Fall war dann Sultan und, ähm, Wollte das unbedingt vermeiden, dass die Leute vielleicht auch ihm nach dem Leben trachten oder sonst irgendwie aufmucken. Und ja, dann hat er die Todesstrafe verhängt. Aber die wurde auch nicht im ganzen Osmanischen Reich, sondern nur in Istanbul überhaupt durchgesetzt. Weil außerhalb der Hauptstadt war es sowieso alles ruhig.

André Wolf:
[5:11] Und wie größere Versammlungen verbieten, auf den einfachen Gedanken ist ja nicht gekommen.

Michael Holtkamp:
[5:17] Ja, ich weiß nicht, ob das durchzusetzen gewesen wäre. Ich weiß nicht, was er sich alles überlegt hat. Aber ja, nur den Kaffeekonsum zu verbieten, macht wahrscheinlich keinen so großen Unterschied. Aber, ne. Und angeblich ist Murat IV. Sogar manchmal selber nachts losgezogen, teilweise verkleidet, damit man ihn nicht erkennt, teilweise aber auch halbnackt, vielleicht irgendwie in einem paranoiden Wahn und hat… In den Straßen Istanbuls nach Leuten gesucht, die öffentlich Kaffee konsumieren, um sie dann dort an Ort und Stelle sofort mit seinem Breitschwert selber hinzurichten.

Michael Holtkamp:
[6:12] Möglicherweise ist das eine Legende. Ich weiß jetzt nicht, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass das tatsächlich wahr ist. Aber in den Artikeln, die ich mir durchgelesen habe, wird das so erwähnt.

Vom Koalitionsvorhaben zum Gesetz

Michael Holtkamp:
[6:24] Gut, aber das nur, um das noch mal klarzustellen. Also kommen wir zum deutschen Cannabis-Gesetz. Wir hatten ja gesagt, dass wir das ganze Cannabis-Thema abschließen wollen und jetzt mit der fünften Episode und jetzt noch einmal die Lage hier in Deutschland und die aktuelle Entwicklung, die Legalisierung und das neue Cannabis-Gesetz besprechen und dann in erster Linie unter ökonomischen Aspekten.

Michael Holtkamp:
[6:56] Dieses ganze Gesetzgebungsverfahren ist ja ein bisschen, also es ist noch nicht abgeschlossen wir haben zwar jetzt das Cannabisgesetz seit dem 1.4. Aber da kommt eventuell ja noch ein bisschen mehr deswegen würde ich das gerne einmal umreißen und chronologisch durchgehen und,

Eckpunktepapier 2022

Michael Holtkamp:
[7:18] anfangen würde ich im Jahr 2022 2022, da hat nämlich, das war schon die Zeit der jetzigen Ampelregierung und es gab den Koalitionsvertrag und da stand das mit der Cannabis-Legalisierung drin und 2022 hat die Ampel dann das erste von zwei Eckpunktepapieren veröffentlicht. Das war das Eckpunktepapier zur Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken. Ich gehe mal die wichtigsten Eckpunkte durch. Zum einen sollten Cannabis und THC kein Betäubungsmittel mehr sein. Das haben wir jetzt. Der Erwerb und der Besitz von Cannabis sollte sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum erlaubt werden. Die Sache mit dem Besitz haben wir bereits, die Sache mit dem Erwerb so noch nicht.

Michael Holtkamp:
[8:15] Dann muss natürlich die Versorgung der Konsumenten irgendwie organisiert, irgendwie sichergestellt werden. Das sollte auf zwei verschiedenen Wegen passieren. Zum einen über den Eigenanbau und zum anderen über den Einzelhandel. Die Sache mit dem Eigenanbau, das ist der Anbau in der eigenen Wohnung für den eigenen Konsum ohne Abgabe an Dritte. Das ist das, was wir jetzt haben. Wir haben auch die Anbauvereinigungen, aber von denen war in dem ersten Eckpunktepapier noch gar nicht explizit die Rede, denn alternativ zum Eigenanbau wurde dort noch der Vertrieb über den Einzelhandel vorgesehen. Es sollten also Produktion, Lieferung und Vertrieb zugelassen werden in einem lizenzierten Und staatlich kontrollierten Rahmen. Und dabei sollte der Vertrieb von Cannabis.

Michael Holtkamp:
[9:40] Lauter Orte, wo man Alkohol sowohl erwerben als auch konsumieren kann. Warum das bei Cannabis anders sein sollte, weiß ich nicht.

André Wolf:
[9:46] Vielleicht ein bisschen die Interessen, die da rumstehen in den Geschäften, dass sie Sorge haben, dass dann ein Übermaß an örtlichen Cannabiskonsumenten ihre Kunden abschreckt.

Michael Holtkamp:
[9:58] Ja, gut, dann muss man das dann generell, ja, vielleicht ist das die Motivation, aber vielleicht lässt sich sowas ja über das Nichtraucherschutzgesetz regeln. Oder es gehört einfach zu den Dingen, die, Gut, lassen wir es mal dahingestellt. Ich muss mich ein bisschen sputen, damit ich nicht allzu lange brauche. Also versuche ich nicht allzu viele Abzweigungen oder Umwege zu nehmen. Gut, also neben den Fachgeschäften soll der Vertrieb auch über die Apotheken erlaubt werden oder sollte über die Apotheken erlaubt werden. Das gilt nicht nur für Medizinal-Cannabis. Medizinal-Cannabis wird ja ohnehin wahrscheinlich ausschließlich über Apotheken vertrieben, aber auch Cannabis für Konsumzwecke sollte über Apotheken laufen. Ich bin mir nicht ganz sicher, was ich davon halten soll. Also Apotheken genießen wahrscheinlich viel Vertrauen und werden als seriös und zuverlässig angesehen.

André Wolf:
[11:12] Ja, genau. Das dürfte ein Grund sein.

Michael Holtkamp:
[11:14] Ja, gut. Ich meine, der einzige… Wie soll ich sagen? Die Apotheken kompromittieren so ihre, Seriosität meines Erachtens dadurch, dass sie so Sachen wie Homöopathika verkaufen. Dann verkaufen natürlich auch ein paar Sachen, die sind jetzt nicht streng genommen Medikamente. Also Traubenzucker, Traubenzucker, Kamilleblüten, Fenchelhonig und, und, und. Also an sich all das, was sich nicht hinterm Tresen, sondern vorm Tresen befindet, ist ja auch vollkommen okay. Aber dann noch eine Droge, also Cannabis zu konsumieren oder für Genusszwecke auch noch mit zu verkaufen, ändert auf jeden Fall ein bisschen was. Und ich weiß nicht, ob ich das in der Apotheke kaufen wollen würde. Und wenn wir jetzt unsere Drogenpolitik komplett, ganz grundsätzlich ändern und wir vielleicht auch so Sachen wie Psilocybin, also halluzinogene Pilze oder LSD legalisieren, wenn diese Dinge dann alle über die Apotheken vertrieben werden, ich glaube, ich könnte mich daran gewöhnen, macht wahrscheinlich Sinn.

André Wolf:
[12:37] Die Apotheken vielleicht nicht.

Michael Holtkamp:
[12:39] Ja, das meine ich. Wahrscheinlich wird es auch jetzt bei Cannabis viele Apotheken geben, die sagen, oder wo die Eigentümer bestimmte Apotheken sagen, das will ich einfach hier nicht haben. Und vielleicht will es auch ein großer Teil der Kunden nicht.

André Wolf:
[12:53] Ja, gut, ich meine für einen Teil, aber wird es zumindest ja auch ein Medizinprodukt bleiben aus der Ansicht. Sie sagen, es ist etwas, was mir hilft, Schmerzen zu bekämpfen. Die sind vielleicht ganz dankbar, wenn sie in die Apotheke gehen können und nicht irgendwie in Szene laden müssen, sag ich mal.

Michael Holtkamp:
[13:10] Ja gut, also Schmerzpatienten, die Medizinalcannabis verschrieben bekommen können, die können ja ohnehin Medizinalcannabis in der Apotheke bekommen, weil da löst man Rezepte ein. Aber was du vielleicht meinst, sind Leute, die haben irgendwas, was sie damit gut behandeln können, wofür sie aber kein Rezept bekommen. Und wenn die dann gerne in die Apotheke gehen.

André Wolf:
[13:37] Die sich durchaus als Patienten sehen in dem Sinne und deswegen ganz froh sind, wenn sie das in der Apotheke holen können.

Michael Holtkamp:
[13:43] Ja, ich glaube, ein wichtiger Hintergedanke bei der Sache mit den Apotheken ist einfach die, dass man so auch den ländlichen Raum gut erschließen kann. Weil im ländlichen Raum, in kleinen Städten oder sogar Dörfern wird sich vielleicht nie ein Cannabis-Fachgeschäft ansiedeln, aber Apotheken gibt es da üblicherweise. Somit würde man den Schwarzmarkt recht effektiv, recht schnell verdrängen, wenn man nicht darauf wartet, dass Fachgeschäfte auch in kleinen Dörfern eröffnet werden. Und wenn Apotheken das also vertreiben, hat man recht schnell eine gute Abdeckung des ganzen Landes und wahrscheinlich wird man im Schwarzmarkt somit recht schnell her.

André Wolf:
[14:39] Ja klar, ich meine, das Apothekennetz ist ja sehr dicht in ganz Deutschland, auch auf dem Land. Logistisch, denke ich, macht das auch Sinn.

Michael Holtkamp:
[14:49] Ja, denke ich auch. Und neben den Fachgeschäften und den Apotheken besteht dann eventuell noch die Möglichkeit des Versandhandels. Das müsste aber dann erst noch geprüft werden. Ein internationaler Handel mit Cannabis ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht möglich. Das haben wir auch schon besprochen, da gibt es zu viele völkerrechtliche Hindernisse und dieses Eckpunktepapier schließt das also sofort mit aus. Dann gibt es noch einen Eckpunkt zu den Darreichungsformen. Zum einen sollten die Darreichungsformen Rauchen und Inhalieren zugelassen werden. Das betrifft dann natürlich Marihuana und Haschisch, das ist klar. Aber es sollte auch die nasale und orale Aufnahme gestattet werden, aber dann nur in Form von Kapseln, Sprays und Tropfen. Hat wahrscheinlich den Grund, dass CBD-Produkte üblicherweise in diesen Darreichungsformen verkauft werden. Edibles, die zum Beispiel Weingummi oder Schokolade oder Kekse sind, die wären hiermit eben nicht gestattet. Der CBD-Laden bei dir an der Ecke, hat der ein Schaufenster? Hast du mal gesehen, was der verkauft?

André Wolf:
[16:14] Nee, der ist sehr diskret. Da prangt nur der große Koala draußen.

Michael Holtkamp:
[16:19] Ach ja, stimmt, hast du mal erzählt. Ja gut, aber normalerweise sind es Öle und solche Sachen.

André Wolf:
[16:27] Und Weingummi jetzt nicht, weil man Angst hat, dass es an Kinder geraten könnte?

Michael Holtkamp:
[16:32] Ja, ich glaube, das ist ein Problem. Bei CBD wäre das jetzt vielleicht gar nicht mal so gefährlich, Aber bei THC-Edibles ist eine Gefahr. Also die haben gewisse, die bringen gewisse Probleme mit sich, aber sie haben auch Vorteile gegenüber dem Rauchen. Also vor allem eben, dass du nichts rauchen musst. Das ist schon mal gut. Aber Edibles haben das Problem, dass sie schwer zu dosieren sind. Du brauchst ein bisschen Erfahrung. Und selbst wenn du Erfahrung hast und weißt, wie viel du verträgst, kommt immer sehr darauf an, wie viel du gegessen hast oder wie du dich fühlst, wie die dann tatsächlich auf dich wirken. Und wenn du die einmal eingenommen hast, dauert das eine Zeit, bis die überhaupt wirken. Und dann das, was vielen Leuten, vor allem Anfängern, dann oft passiert ist, die nehmen einen und warten eine Stunde, warten anderthalb, denken, ich merke noch nichts. War wahrscheinlich nicht genug und dann essen sie den nächsten und dann war es zu viel. Deswegen muss man sich bei sowas langsam rantasten. Und ja klar, wenn er die irgendwo rumliegen lässt, besteht natürlich die Gefahr, dass Kinder die essen.

Michael Holtkamp:
[17:43] Gut, ein anderer Eckpunkt betrifft andere Genussmittel. So soll in Fachgeschäften das Cannabis nicht mit Tabak oder Nikotin vermischt werden dürfen. Ähm, Tabak soll ganz grundsätzlich, äh, nicht verkauft werden dürfen, wie auch Alkohol in diesen Fachgeschäften. Das macht irgendwie Sinn, ich weiß nicht so wirklich warum und ob das wirklich sein muss, aber, ähm, also in den Niederlanden, in den Coffeeshops ist es zum Beispiel auch so, ne, du, du gehst da rein und dann hängen da Schilder, Rauchen verboten und dann wunderst du dich erst, weil es ist alles vollgequalmt, aber das gilt für Tabak. Und die verkaufen eben auch kein Alkohol. Und ja.

André Wolf:
[18:36] Ja, wahrscheinlich auch, weil man verhindern will, dass die Leute dann in dem Laden sich irgendeine Mixtur dann einkaufen, die dann wirklich unkontrollierbar ist.

Michael Holtkamp:
[18:49] Ja, ich weiß nicht, ob das bei Alkohol und Cannabis und Tabak schon ein Problem ist, aber zumindest bei härteren Drogen ist ja auch Mischkonsum ein Problem. Ich kenne mich jetzt nicht gut genug aus, um dir wirklich erklären zu können, woran genau das liegt. Ganz abgesehen, es kann irgendwelche Wechselwirkungen geben oder wenn du mehrere Drogen konsumierst, konsumierst du halt auch einfach sehr viel. Wenn irgendwas passiert, der Notarzt kommen muss oder so, der muss erstmal verstehen, was du eingenommen oder was du dir gespritzt hast, wie auch immer. Und wenn das mehrere Dinge, das verkompliziert alles. Von daher Mischkonsum ist wohl ein Problem. Ich weiß jetzt nicht, ob es bei diesen Drogen wirklich ein Problem wäre.

Michael Holtkamp:
[19:34] Und was die Vermischung mit Tabak und Nikotin anbetrifft, ich hatte da etwas gelesen, worüber ich mich ein bisschen aufgeregt hatte und es hatte mich gestört, dass in einer Broschüre der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, die Broschüre heißt Basis-Info Cannabis, Da wurde als Gesundheitsrisiko von Cannabis angeführt, dass es oft zusammen mit Tabak konsumiert wird und Tabak ist schädlich und deswegen stellt das ein Gesundheitsrisiko von Cannabis dar. Weißt du was was stimmt es wird oft zusammen mit Tabak konsumiert aber man könnte das auch ganz einfach und wahrheitsgemäß und unmissverständlich formulieren, Tabak, Also Tabak ist gesundheitsschädlich, unter anderem, weil es Lungenkrebs auslösen kann und das kann Cannabis nicht. Also das Rauchen von egal was ist wahrscheinlich schädlich, aber zu sagen, Cannabiskonsum ist potenziell schädlich, weil es oft zusammen mit Tabak konsumiert wird, finde ich ein bisschen, das ist unnötig.

André Wolf:
[20:52] Ja, wenn man dann keine stärkeren Maßnahmen für Tabak ergreift, das ist ja inkonsistent.

Michael Holtkamp:
[20:59] Genau, dann kannst du auch schreiben, Wasser ist ungesund, weil es oft mit Alkohol konsumiert wird. Aber gut. Ja, das ist gut. Ein weiterer Eckpunkt betrifft die Umverpackung der Produkte. Die sollen neutral aussehen und ohne werbendes Design sein.

Michael Holtkamp:
[21:25] Werbung ohnehin soll ganz grundsätzlich verboten werden, oder sollte ganz grundsätzlich verboten werden. Das ist ja ein altes Eckpunktepapier. Und dann der, ich glaube, letzte Eckpunkt, den ich mir notiert habe, betrifft die Steuern. Zunächst einmal würden natürlich alle Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen, aber es soll auch eine Verbrauchsteuer geben, speziell auf Cannabis, die sogenannte Cannabissteuer. Und der Steuerbetrag soll so gewählt werden, dass diese Steuer ihre gesundheitspolitische Lenkungswirkung entfaltet. Was damit gemeint ist, ist wahrscheinlich zum einen, dass die Steuer Cannabis verteuern und somit die Konsummenge reduzieren soll. Das denke ich, ist das eine. Und das andere ist, dass der Steuerbetrag aber nicht zu hoch sein darf.

Michael Holtkamp:
[22:38] Sodass der Konsumentenpreis immer noch unter dem Schwarzmarktpreis liegt. Und die Ware auf dem Schwarzmarkt ist von schlechterer Qualität und deswegen hat das gesundheitspolitische Gründe, dass man unter dem Preis bleiben möchte.

Michael Holtkamp:
[22:56] Die vorgeschlagen wird, die Cannabissteuer als Mengensteuer auszugestalten. Die einfachste Form wäre, dass man direkt das enthaltene THC besteuert, also nicht die Menge Cannabis oder die Menge Haschisch, sondern die Menge des enthaltenen THC, sondern einfach einen festen Betrag pro Gramm THC und dann war es das. Ähm, das klingt sinnvoll, das halte ich für sinnvoll und was vielleicht noch ein ganz interessanter Aspekt daran wäre, ist, dass, ähm, dass die Fachgeschäfte ja ohnehin einen Anreiz hätten, bei den angegebenen THC-Gehalten auf den Verpackungen etwas zu übertreiben. In Wirklichkeit sind 14,3% THC drin, schreiben wir 15 drauf, klingt für die Konsumenten ein bisschen attraktiver. Wunderbar.

André Wolf:
[23:52] Dann müssen sie ja die 15 besteuern.

Michael Holtkamp:
[23:55] Genau, deswegen hätten wir dann einen Anreiz in die andere Richtung. Aufgrund der Cannabis-Steuer würden sie vielleicht eher untertreiben wollen und vielleicht führt das dazu, dass die dann alle sagen, okay, unterm Strich, lass uns einfach ehrlich sein, wir schreiben drauf, was drin ist, dann kriegen wir keinen Ärger, alles ist gut. Fertig aus. So, der Bruttokonsumentenpreis, also der Preis, den die Verbraucher zu zahlen haben, inklusive Umsatz- und Cannabissteuer, der soll laut diesem Eckpunktepapier dem Schwarzmarktpreis nahe kommen. Dass er nicht über dem Schwarzmarktpreis liegen soll, ist selbstverständlich. Aber warum der dem unbedingt nahe kommen soll, verstehe ich nicht so wirklich. Ich hatte ja gerade schon mal gesagt, umso höher der Preis, desto geringer die nachgefragte und konsumierte Menge. Und das ist in gesundheitspolitischer Hinsicht wünschenswert. Zumindest sehen das viele so. Aber warum der dem jetzt unbedingt nahe kommen soll, weiß ich nicht.

André Wolf:
[25:02] Ich hätte jetzt auch mal umgekehrt gedacht, dass der Schwarzmarktpreis eine Tendenz hat, dem offiziellen Preis nahezukommen. Also je nachdem, wie stark der Wettbewerb auf dem Schwarzmarkt ausgeprägt ist, dass für Aufschläge dann illegale Verkäufer kassieren können. Aber normalerweise würde man ja davon ausgehen, dass der Schwarzmarktpreis sich an den offiziellen Marktpreisen orientiert und nicht umgekehrt.

Michael Holtkamp:
[25:26] Daran hatte ich noch gar nicht gedacht, aber klar, die Gefahr besteht auch. Dann legst du die Cannabis-Steuer fest und dann fangen die lizenzierten Fachgeschäfte an, zu einem bestimmten Preis zu verkaufen, der knapp unter dem Schwarzmarktpreis liegt. Und du meinst, dass die Schwarzmarkthändler dann hingehen und sagen, ja gut, dann reduzieren wir unseren Preis jetzt etwas.

André Wolf:
[25:44] Ja, die müssen die Steuer ja nicht abführen.

Michael Holtkamp:
[25:47] Ja, genau.

André Wolf:
[25:48] Die profitieren natürlich unmittelbar von einer höheren Steuer, das ist klar.

Michael Holtkamp:
[25:52] Ja, denke ich auch. Und auf dem Schwarzmarkt hast du erhebliche Risikoprämien, die im Preis drinstecken. Das heißt, die haben einiges an Spielraum, die können also mal eben den Preis ein bisschen senken. Es sei denn, es gibt vielleicht viele andere Händler auf dem Schwarzmarkt und aus Konkurrenzgründen. Aber wie du sagst, halte ich auch für sehr wahrscheinlich, dass sowas passieren könnte. Aber wir können ja gleich nochmal darauf zurückkommen an anderer Stelle. Der letzte Punkt dazu ist, dass die Cannabissteuer linear ausgestaltet werden sollte. Das habe ich nicht so ganz verstanden. Die haben geschrieben, entweder proportional oder progressiv. Proportional ist klar, das wäre das, was ich gerade gesagt hatte. Die Cannabissteuer ist einfach ein fixer Betrag pro Gramm THC. Progressiv kann ich mir nur so erklären, dass vielleicht bei höheren relativen THC-Gehalten dann ein höherer Steuerbetrag pro Gramm THC fällig wird oder irgendwie sowas. Aber es könnte auch sein, dass die degressiv meinen und dass du vielleicht einen Steuerbetrag hast pro Gramm Marihuana oder pro Gramm Haschisch und dann hast du zusätzlich noch einen Steuerbetrag pro Gramm THC und dann wäre eben die Gesamt-Cannabis-Steuerlast pro Gramm THC degressiv. Weil einfach umso…

Michael Holtkamp:
[27:22] Aber gut, das ist das erste Eckpunktepapier.

Eckpunktepapier 2023

Michael Holtkamp:
[27:28] So, das hat sich dann aber ein bisschen geändert. Und zwar gab es europarechtliche Probleme und die Sache mit dem Einzelhandel und so, das war nicht so ohne weiteres umzusetzen. Und deswegen hat die Regierung dann 2023 ein neues Eckpunktepapier veröffentlicht mit einem Zwei-Säulen-Modell. Die erste Säule betrifft den privaten und den gemeinschaftlichen nicht kommerziellen Eigenanbau. Das ist das, was wir jetzt haben. Das ist das, was unser Cannabis-Gesetz ist. Das heißt, bevor ich darauf eingehe, können wir aber einmal festhalten, dass das jetzige Cannabis-Gesetz zwei Möglichkeiten der Versorgung vorsieht. Einmal den privaten Eigenanbau, also in der eigenen Wohnung und eben den gemeinschaftlichen, nicht kommerziellen Eigenanbau in Anbauvereinigungen. So oder so gibt es jetzt keine Möglichkeit für Gelegenheitskonsumenten an legales Cannabis zu kommen.

Michael Holtkamp:
[28:39] Also ein Gelegenheitskonsument wird sich kein Growset kaufen mit Zelt, Lampe, Ventilator, Aktivkohlefilter etc. Und sich all die Mühe machen, all das Geld ausgeben, auch für Strom, um da das bisschen selber zu produzieren, was er konsumiert. Aber der wird sich auch nicht den Aufwand machen, sich bei der Anbauvereinigung anzumelden, wo er dann auch noch aktiv mitwirken muss und wo er einen Mitgliedsbeitrag zahlen muss und wo er auch noch dann für das Cannabis, was er bekommt, zahlen muss.

Michael Holtkamp:
[29:14] Das macht er wahrscheinlich nicht und somit hat er keinen Zugang zu legalem Cannabis. Also wenn du zum Beispiel, es gibt ja wahrscheinlich zig Leute, sagen wir mal du hast einen LKW-Fahrer, in der Zeit wo er arbeitet, also die Wochen wo er arbeitet, da konsumiert er grundsätzlich nicht, weil er seinen Job nicht riskieren möchte und weil Cannabiskonsum ist noch lange feststellbar, auch wenn es schon keine Auswirkungen mehr auf deine Wahrnehmung oder dein Reaktionsvermögen oder was auch immer hat. So, und der hat vielleicht zwei Wochen Urlaub und denkt so in meiner ersten Urlaubswoche zumindest, kann ich jetzt konsumieren? Ja, dem bleibt auch jetzt noch nur der Schwarzmarkt. Das wäre das, wo dann die zweite Säule dieses Modells ins Spiel kommt, zumindest zwischenzeitlich. Die zweite Säule betrifft die regionalen Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten.

Michael Holtkamp:
[30:19] Diese Modellvorhaben sollen zunächst einmal wissenschaftlich konzipiert werden, sodass man auswerten kann, wie das funktioniert und und und und ob der Schwarzmarkt verdrängt wird. Und die Modellvorhaben sollen eben regional sein. Das heißt, Kreise und Städte können sich per Opt-in-Verfahren dazu anmelden und sich bereit erklären, bei sich ein solches Modellprojekt durchzuführen.

Michael Holtkamp:
[30:50] Und in Dorsten hat übrigens die Partei, die Partei hier in Dorsten, die hat vor ein oder zwei Jahren, als es das Cannabisgesetz noch gar nicht gab und nur dieses, da war das Eckpunktepapier glaube ich noch recht neu, da haben sie hier im Stadtrat tatsächlich den Antrag eingebracht, dass Dorsten doch so eine Modellstadt sein sollte.

André Wolf:
[31:11] Ist der Antrag ernst gemeint? der Antrag?

Michael Holtkamp:
[31:13] Ja, ich weiß nicht, ob bei denen überhaupt irgendwas ernst gemeint ist, aber es war wahrscheinlich so ernst, wie es nur ernst sein kann für deren Verhältnisse. Ich weiß es beim besten Willen nicht. Aber es war ohnehin sehr aussichtslos, weil ich glaube, unser Stadtrat ist, jetzt nicht im Sinne von absoluter Mehrheit, aber unser Stadtrat ist, glaube ich, viel CDU. Unser Bürgermeister ist von der CDU und mit denen ist halt eine progressive, vernünftige, liberale Drogenpolitik nicht zu machen, ob auf Bundes-, Landes- oder Kreis- oder Städte-Ebene. Deswegen wurde das abgeschmettert und da ist nichts rausgeworden. Diese Modellvorhaben sollen zeitlich begrenzt werden auf fünf Jahre ab, wie haben die das formuliert, fünf Jahre ab eingerichteter Lieferkette. Und die Möglichkeit des Verkaufs von Edible soll dann noch geprüft werden. Und eventuell ist das möglich.

André Wolf:
[32:21] Und gibt es da schon konkrete Modellregionen, die mich beworben haben?

Michael Holtkamp:
[32:26] Ich weiß gar nicht, ob die das überhaupt schon können. Also vielleicht gibt es in der einen oder anderen Stadt oder dem einen oder anderen Kreis schon Leute, die sich jetzt zusammengetan haben, um sowas vorzubereiten, möglicherweise. Aber ich glaube, es gibt einfach noch nichts, wo man sich offiziell, also man kann sich, glaube ich, noch nirgendwo dafür anmelden. Soweit sind die noch nicht das wird ja jetzt noch, diese zweite Säule die wird ja jetzt noch ausgearbeitet die erste Säule haben wir jetzt an der zweiten Säule arbeiten die noch, und ja, da müssen wir mal gucken ich weiß jetzt auch nicht wie lange das noch dauert ob die Ampel in der nächsten, Legislaturperiode noch existiert ist ja fraglich, das heißt die müssten das in dieser noch durchbekommen die CDU und vor allem die CSU in Bayern, die machen eine Menge Stimmung auch gegen das jetzt schon geltende Cannabis-Gesetz. Vor allem in Bayern tun sie alles, um so gut wie möglich noch alte Zustände beizubehalten oder den Konsumenten das Leben so schwer wie möglich zu machen. Und ähm… Ja, was hattest du gefragt? Worauf wollte ich hinaus?

André Wolf:
[33:42] Ob es schon konkrete Regionen gibt, die sich für den Status als Modellregion beworben haben.

Michael Holtkamp:
[33:47] Achso. Ja, ich glaube, ich wollte nur sagen, dass die, letztens auch hat der DHV, der Deutsche Handverband, gemeldet, dass Friedrich Merz dann nach der nächsten Bundestagswahl das Cannabis-Gesetz wieder zurückdrehen möchte. Natürlich sagen die das, aber das wird höchstwahrscheinlich nicht möglich sein, weil die ja höchstwahrscheinlich, also die CDU, auch wenn sie die stärkste Fraktion stellen, die größte Fraktion stellen wird nach der nächsten Wahl, sie werden höchstwahrscheinlich keine absolute Mehrheit haben. Sie brauchen also einen Koalitionspartner. Mit der AfD wollen sie keine Koalition eingehen und dann bleiben ihnen eben nur die drei Parteien, die für das Cannabis-Gesetz verantwortlich sind, nämlich die aus der Ampel und die werden ihr eigenes Gesetz nicht zurücknehmen wollen.

Michael Holtkamp:
[34:37] Ja, aber es kann natürlich sein, wenn wir nächste Legislaturperiode auf Bundesebene schwarz-rot haben oder schwarz-grün oder schwarz-gelb, dass dann zumindest die zweite Säule nicht umgesetzt wird, nicht mit der CDU, auch wenn das Cannabis-Gesetz nicht wieder zurückgenommen wird. Ja, gut. Abschließend haben Sie im Eckpunktepapier noch erwähnt, dass die Bundesregierung dann darauf hinarbeiten soll, eine mittelfristige Flexibilisierung und Weiterentwicklung des EU-Rechtsrahmens zu bewirken. Ähm bin mal gespannt, was daraus wird ähm.

(Konsum-)Cannabisgesetz

Michael Holtkamp:
[35:27] Gut, also das waren die beiden Eckpunkte-Papiere und um jetzt einmal zusammenzufassen, was also die erste Säule, also das aktuelle Cannabis-Gesetz ist, habe ich mal die wichtigsten Dinge rausgeschrieben.

Michael Holtkamp:
[35:50] Der Artikel Nummer 1 des Cannabis-Gesetzes ist das Konsum-Cannabis-Gesetz und das ist das Einzige, was wir jetzt betrachten. Danach kommt noch das Medizinal-Cannabis-Gesetz und einige andere Dinge, die lassen wir außen vor. Das Konsum-Cannabis-Gesetz geht also zunächst einmal hin und Paragraph 1 ist erstmal nur Begriffsdefinition. Paragraph 2 reguliert den Umgang mit Cannabis und verbietet erst einmal so ziemlich alles außer den Konsum. Also Besitz, Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Durchfuhr, Ausfuhr, Verabreichung, wie nennen die das, sich in Besitzbringung oder sich verschaffen, ist alles illegal. In Absatz 2 wird dann auch noch die Extraktion von Cannabinoiden verboten, wobei da aber eine Ausnahme für CBD gemacht wird.

Michael Holtkamp:
[36:52] Und das ist übrigens, wenn ich das richtig verstehe, die Stelle, die die Herstellung von Edibles verbietet, weil du als Produktionsschritt in der Herstellung wahrscheinlich irgendwann THC und andere Cannabinoide aus den Blüten oder aus dem Harz extrahieren musst. Und wenn das verboten ist, kannst du halt keine Addables herstellen. Ansonsten sind die fast nirgendwo sonst oder eventuell auch nirgendwo sonst erwähnt im ganzen Gesetz. Also nicht explizit. So, jetzt kommt aber Paragraph 3 und dieser definiert Ausnahmen zu Paragraph 2. Absatz 2 erlaubt zunächst einmal den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis. Ganz grundsätzlich, egal wo du bist, auch im öffentlichen Raum. Und Absatz 2 erweitert das dann noch etwas für den eigenen Wohnsitz beziehungsweise den gewöhnlichen Aufenthaltsort. Dort darf man nämlich bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen. Wobei das Gewicht immer das Gewicht nach dem Trocknen ist.

Michael Holtkamp:
[38:11] Ist aber glaube ich unabhängig davon, ob es Marihuana oder Haschisch ist das enthaltene THC spielt keine Rolle, es geht nur um dieses Gewicht mhm.

Michael Holtkamp:
[38:25] Jetzt ist die Sache mit dem Gewicht nach dem Trocknen ja ohnehin ein bisschen problematisch. Also ich weiß nicht, wie das jetzt aktuell gehandhabt wird, aber ich stelle mir vor, wenn ich zu Hause für mich selber anbaue und jetzt habe ich gerade geerntet und ich habe da 70 Gramm noch nicht getrocknete Blüten liegen und ich will die trocknen lassen. Ich meine irgendwo, ich weiß es nicht mit Sicherheit, ich habe da keine Erfahrung drin, aber ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die Blüten so ein Viertel bis ein Drittel ihres Gewichtes verlieren durch den Trocknungsprozess. Also wenn du so ungefähr 70 Gramm hast, kannst du dir nicht sicher sein, wo du jetzt, ob du über oder unter 50 Gramm rauskommst. Und ich weiß nicht, wie das jetzt funktioniert. Wenn dieses Cannabis bei dir zu Hause festgestellt wird, sagt die Polizei dann, okay, da müssen wir jetzt mal gucken, ob das zulässig ist. Wir nehmen das jetzt mal mit, in zwei Wochen, wenn das getrocknet ist oder wann auch immer, melden wir uns und dann sagen wir dir, ob du zu viel oder zu wenig hattest.

Michael Holtkamp:
[39:35] Finde ich ein bisschen schwierig, ob das in der Praxis tatsächlich so funktioniert, weiß ich nicht. Oder ob man einfach, also wenn man jetzt zwei Kilo zu Hause rumliegen hat, ist ziemlich klar, dass das zu viel ist. Aber wenn es 70 Gramm sind, könnte ich mir vorstellen, dass dann gesagt wird, okay, du weißt es selber noch nicht. Könnte weniger als 50 Gramm sein. Ist okay, warten wir mal ab. Ich weiß es nicht. Ähm.

Michael Holtkamp:
[40:03] Die an einer späteren Stelle im Gesetz werden dann die Ordnungswidrigkeiten und Straftaten und so und die Strafen, naja nicht die Strafen wirklich, aber all diese Dinge werden geregelt und es ist so, dass wenn du diese Grenzen überschreitest, dann ist es bis zu einer Überschreitung um 20% eine Ordnungswidrigkeit. Das heißt, bei den 25 bzw. 50 Gramm ist es bis 30 bzw. 60 Gramm eine Ordnungswidrigkeit und darüber hinaus ist es schon eine Straftat. Meines Erachtens ist das eine sehr kleine Bandbreite.

André Wolf:
[40:46] Wie war es denn vor dem Gesetz? War es unabhängig von der Grammzahl immer eine Straftat?

Michael Holtkamp:
[40:52] Ich glaube schon, ja. Ordnungswidrigkeit gab es gar nicht in dem Zusammenhang. Das Einzige, was es gab, waren die geringen Mengen. Da hatten wir auch schon mal drüber gesprochen. Es gab nach Bundesland verschiedene geringe Mengen, üblicherweise so sechs Gramm. Und es war so, dass wenn bei dir eine kleinere Menge als diese geringe Menge, oder wenn bei dir eine geringe Menge festgestellt wurde, dann gab es die Möglichkeit, das Strafverfahren sein zu lassen oder es fallen zu lassen, aber wenn du da drüber lagst, sieben, acht Gramm oder noch mehr, dann gab es die Möglichkeit nicht, dann gab es auf jeden Fall ein Strafverfahren.

André Wolf:
[41:38] Ja.

Michael Holtkamp:
[41:39] Okay, dann kannst du, wenn du tatsächlich bei dir zu Hause selber anbaust, kannst du bis zu drei lebende Pflanzen haben. Wobei ich mir sehr unsicher bin, was mit lebend gemeint ist. Ähm, ich hab mich dazu ein bisschen schlau gemacht ähm, aber ich glaube, da weiß keiner so wirklich was da genau mit gemeint ist ähm, Die, im Eckpunktepapier war übrigens nicht von lebend, da war von blühend die Rede. Und blühend ist eigentlich ziemlich klar, sobald die Pflanze in der Blütephase ist, ist sie blühend. Und davor, Wachstumsphase und so, da ist sie noch keine blühende Pflanze, aber lebend ist ja eigentlich alles. ist. Es fängt an mit dem Samen, der ist jetzt vielleicht noch nicht lebend, aber ich pflanze den ein und in dem Moment, wo der keimt oder aus dem Zuchtmedium austritt, lebend ist das Ding ja eigentlich. Jetzt ist es aber auch so, dass in Paragraf 1 bei der Begriffsklärung, da wird Vermehrungsmaterial definiert. Und Vermehrungsmaterial, das sind Samen und Stecklinge.

André Wolf:
[43:03] Okay, also die zählen dann noch nicht als lebende Pflanze?

Michael Holtkamp:
[43:10] Ja, genau. Also alles, was Vermehrungsmaterial nach diesem Gesetz ist, ist noch keine lebende Pflanze, weil bei der Definition von Cannabis ist eben Vermehrungsmaterial ausgenommen. Also die Sache mit den Samen ist klar, aber Vermehrungsmaterial ist eben Samen und Stecklinge. Und Stecklinge, die sind, also streng genommen sind Stecklinge ja immer Sprossteile, die du abgetrennt hast von einer Pflanze. Hier in diesem Gesetz werden Stecklinge definiert als Jungpflanzen und Sprossteile die noch nicht über Blütenstände verfügen also eine Jungpflanze die noch über keine Blütenstände verfügt, das könnte ja tatsächlich auch noch eine Cannabispflanze in der Wachstumsphase sein sie darf nur noch nicht blühen so verstehe ich das zumindest ich könnte da falsch liegen ähm.

Michael Holtkamp:
[44:09] Also, es ist, wahrscheinlich gibt es Leute, vielleicht Juristen, die da eine ziemlich klare Meinung zu haben, vielleicht gibt es auch unterschiedliche Meinungen unter den Experten. Dass ich mir unsicher bin hat glaube ich, vielleicht formuliere ich nicht richtig, aber hat nichts damit zu tun dass ich mich da nicht ausreichend mit befasst habe, es gibt einfach um dieses, noch recht neue Gesetz herum noch sehr sehr viel Unsicherheit und, ein Punkt der eben noch sehr unsicher ist ist dieser.

Michael Holtkamp:
[44:46] Gut dann dann, Dann wird in Absatz 3 wird dann noch geregelt, dass ein Besitz von mehr als 25 Gramm, also abweichend von dem eben erwähnten Absatz 1, nur in Anbauvereinigungen gestattet ist. Zu Hause darfst du bis zu 50 Gramm haben, außerhalb deiner Wohnung bis zu 25 Gramm, aber in der Anbauvereinigung, also im befriedeten Besitztum der Anbauvereinigung, darfst du auch mehr haben und dein Maximum wird nicht definiert. Also ist die Frage, wenn man ein Schließfach hat. Ob man da unbegrenzt Cannabis lagern kann? Vielleicht.

Michael Holtkamp:
[45:40] In Paragraph 4 wird dann der Umgang mit Cannabis geregelt. Absatz 2 schreibt vor, dass die Einfuhr von, nee, Entschuldigung, das ist der Umgang mit Cannabis-Samen. Absatz 2 schreibt vor, dass eine Einfuhr von Cannabis-Samen nur zulässig ist aus anderen ländern der eu innerhalb deutschlands ist der umgang mit samen sowieso legal wenn man sie aus dem ausland aber einführen möchte dann ausschließlich aus anderen ländern der eu unabhängig.

André Wolf:
[46:19] Davon ob in dem jeweiligen land der cannabis konsum oder produktion erlaubt ist.

Michael Holtkamp:
[46:24] Ja also vielleicht nicht komplett unabhängig das wird ja vielleicht Vielleicht in deren Gesetzen geregelt. Vielleicht verbieten die die Ausfuhr von Cannabis-Samen. Das kann natürlich sein. Aber nach dem deutschen Cannabis-Gesetz ist das, also hier wird es nicht explizit berücksichtigt. Also du kannst ja in den Niederlanden, in Österreich, ich glaube auch in der Schweiz, vielleicht Spanien, es gibt ja ein paar Länder, wo du welche bestellen kannst. Und ich bin mir recht sicher, ja, dass es auch nach deren nationalen Gesetzen legal ist. Gut, dann geht es weiter. Jetzt kommt der Teil zum Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz und zur Prävention. Der Paragraf 5 zum Konsumverbot, Der Konsum im öffentlichen Raum ist grundsätzlich erstmal erlaubt, aber an vielen Orten ist er verboten. In Schulen, in Jugendeinrichtungen, auf Spielplätzen und und und. Sowie aber auch in Sichtweite der Eingangsbereiche dieser Einrichtungen.

Michael Holtkamp:
[47:53] Und Sichtweite ist alles bis 100 Meter also wenn es mehr als 100 Meter sind, ist Sichtweite nicht mehr gegeben, Sichtweite liegt höchstens vor bei einer Entfernung von unter 100 Metern wenn jetzt eine Mauer dazwischen ist, ist es keine Sichtweite mehr, und weiß ich ein bisschen, die Sache mit den Schulen und so ist klar, es ist ein bisschen, es macht zwar keinen Sinn, dass es auch illegal ist in den Schulferien nachts um zwei in 99 Meter Entfernung zum Eingang einer Berufsschule zu konsumieren. Das macht wenig Sinn, aber dass man nicht in und um Schulen herum konsumieren soll, klar, hat wahrscheinlich keiner ein Problem mit. Aber es ist auch der Konsum in den Anbauvereinigungen untersagt. Und das macht für mich nicht allzu viel Sinn. Also in den Vereinen…

André Wolf:
[48:52] In den Geschäftsstellen oder da, wo es produziert wird direkt?

Michael Holtkamp:
[48:57] Das betrifft, glaube ich, das komplette, befriedete Besitztum der Anbauvereinigungen. Ich weiß nicht, ob es Besitztum ist, aber befriedet irgendwas, so nennen die das ja. Und eine Anbauvereinigung könnte ja möglicherweise…

Michael Holtkamp:
[49:17] Die könnten ja mehrere Immobilien oder mehrere Stellen haben. Es könnte ja sein, dass der Anbau außerhalb der Stadt irgendwo auf dem Land passiert, da wo genug Platz dafür da ist. Aber dort dann auch die Abgabe durchzuführen, macht vielleicht nicht so viel Sinn, zumindest bei Großstädten. Und dann haben sie vielleicht noch eine Abgabestelle irgendwo in der Stadt. Und die Anbauvereinigungen dürfen dann tatsächlich auch das Cannabis es zwischen den Orten hin und her transportieren. Oder nicht hin und her, es wird ja wahrscheinlich nur in eine Richtung transportiert. Ähm, Ja, und an all diesen Orten ist der Konsum verboten und natürlich dann auch, wie bei den anderen Sachen, auch in Sichtweite der Anbauvereinigungen. Das ist übrigens der Grund, dass die deutschen Anbauvereinigungen von vielen nicht als Cannabis Social Club bezeichnet werden. Der Begriff kommt, glaube ich, aus Spanien, da gibt es viele solche CSCs. Aber so wie es jetzt in Deutschland aussieht, hat das mit Social nicht so viel zu tun. Da wird natürlich immer noch gemeinschaftlich angebaut, aber es findet kein gemeinschaftlicher Konsum statt. Und deswegen nennen viele die deutschen Anbauvereinigungen nicht Cannabis Social Clubs.

André Wolf:
[50:37] Hast du denn irgendwelche großen Keller, wo dann die Pflanzen stehen?

Michael Holtkamp:
[50:43] Du meinst die Räumlichkeiten, die die Anbauvereinigungen nutzen? Ja, ich weiß nicht, ob es ein Keller ist, aber an sich, also das Gesetz schreibt da nichts vor. Also das Cannabis-Gesetz, also das Konsum, ein Großteil des Konsum-Cannabis-Gesetzes betrifft tatsächlich die Anbauvereinigungen. Vereinigungen. Ein Großteil des Textes betrifft die und die haben jede Menge Dinge zu beachten, meist administrativer Natur, aber Dinge, die die Immobilien betreffen, da spielen viele Dinge eine Rolle, die halt in diesem Gesetz nicht drinstehen. Du musst ja, wenn du Indoor-Cannabis anbaust, dann musst du für Ventilation sorgen, für Belichtung, Ähm, und dann brauchst du natürlich, äh, muss natürlich der Brandschutz gewährleistet sein und all die anderen baulichen Vorschriften, die es so gibt, die muss natürlich auch diese Anbauvereinigung mit berücksichtigen und die brauchen eine gewisse Fläche, ne? Du brauchst eine recht große Immobilie, dann musst du sicherstellen, dass sich im Umkreis von 100 Metern keine Schule und keine Jugendeinrichtungen und kein Spielplatz befindet. Weil diese.

Michael Holtkamp:
[52:11] Ich kann mich jetzt an die Stelle im Gesetz tatsächlich nicht erinnern, aber ich erinnere mich, dass ich da was zu gelesen habe. Die Anbauvereinigungen müssen tatsächlich einen gewissen, auch diesen 100-Meter-Abstand einhalten oder vielleicht sogar mehr. Müsste ich nochmal nachgucken. Aber ich bin mir recht sicher, die Anbauvereinigungen müssen auch einen gewissen Abstand halten zu Schulen etc.

André Wolf:
[52:34] Okay, das heißt, also im Stadtzentrum wird man die eh nicht finden?

Michael Holtkamp:
[52:39] Ja, unwahrscheinlich. Also ich kann dir mal was zeigen. Es gibt inzwischen online die sogenannte Bubatz-Karte, unter buberzkarte.de die basiert auf OSM Material, also Open Street Map und da ist, da ist immer eingetragen also auf der Karte kannst du sehen wo sich, Schulen Moment, ich muss das mal finden da kannst du sehen, wo sich Schulen und Spielplätze befinden, da ist halt immer der Radius von 100 Metern eingezeichnet Du müsstest es jetzt sehen.

André Wolf:
[53:23] So, Moment. Ja.

Michael Holtkamp:
[53:25] Achso. Gut, also… Sobald du Zoom aufhast, müsstest du es sehen. Ich habe da mal das, man sieht da so ungefähr das Ruhrgebiet und Umland. Und das ist voll mit Punkten. Und wenn du dich außerhalb dieser Punkte befindest, dann befindest du dich in dem Bereich, wo der öffentliche Konsum zulässig ist. Wobei es, also auf der Website, also auf bubertskarte.de, da sind auch ein paar Aber da findest du so ein, wie nennt man das, ein Disclaimer. Da steht, verlassen Sie sich nicht auf die Karte, die ist nicht perfekt. Natürlich ist sie das nicht. Zum einen ist natürlich das Datenmaterial von OSM nicht 100% korrekt. Aber, wie ich gerade schon mal sagte, ist es ja so, dass Sichtweite nicht gegeben ist, wenn zum Beispiel eine Mauer dazwischen ist. Also auch wenn ich mich 80 Meter von dem Spielplatz entfernt befinde, vielleicht sitze ich bei mir auf der Terrasse und der nächste Spielplatz ist 80 Meter entfernt, aber mein ganzes Haus liegt zwischen mir und dem Spielplatz, ist das keine Sichtweite.

André Wolf:
[54:45] Das wird jetzt nicht streng, einfach nur eine Distanz für das Thema. machen.

Michael Holtkamp:
[54:49] Nee. Das bedeutet, all diese Bereiche, die jetzt auch in dieser Karte markiert sind, es könnte sein, dass man, oder in Teilen dieser Bereiche kann man legal konsumieren, einfach weil die Sicht blockiert wird. Ja. Gut. Dann gehen wir mal zurück. So, jetzt müsstest du mich wieder sehen ähm genau, also das war die Bubatz-Karte, ähm ich hab glaube ich noch, ne ja, kommen wir zum nächsten Punkt ähm, In Paragraph 6 des Cannabis-Gesetzes ist das allgemeine Werbe- und Sponsoringverbot. Es darf also keine Werbung gemacht werden, weder für Cannabis oder Cannabis-Produkte noch für Anbauvereinigungen. Die Anbauvereinigungen müssen ohnehin sehr unscheinbar und unauffällig sein. Also selbst so die Beschilderungen und alles, da gibt es ein paar Vorschriften.

Michael Holtkamp:
[56:08] Gut, auch das finde ich nachvollziehbar es gibt auch andere Dinge, Ich hatte überlegt, kann man ich hatte letztens gehört, dass die USA und Neuseeland die einzigen Länder sind wo man noch für Medikamente werben darf und da war ich mir unsicher, weil zumindest früher gab es doch jede Menge Fernsehwerbung mit bei Risiken und Nebenwirkungen, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, gibt es die gar nicht mehr. Ich gucke keinen Fernsehen mehr.

André Wolf:
[56:37] Ich auch nicht, insofern kann ich dir auch nichts sagen. Aber das überrascht mich jetzt auch ein bisschen. Ich weiß nicht, ob da jetzt eine Unterscheidung gemacht wird zwischen verschreibungswichtigen und nicht verschreibungswichtigen Medikamenten.

Michael Holtkamp:
[56:51] Das würde ich mir vielleicht vorstellen. Ja, das könnte sein. Ja, aber auch bei Alkohol und Tabak gibt es ja, bei der Formel 1 war es glaube ich lange eine Debatte, ob die noch Tabakwerbung haben wollen. Früher hatten die viel Malbüro-Werbung. Es gibt ja auch viele Länder, wo zum Beispiel Werbung für alkoholische Getränke nicht zulässig ist und so. Also dann kommt jetzt der Teil des Gesetzes, der den privaten Eigenanbau durch Erwachsene betrifft. Paragraf 9 zunächst einmal definiert die Anforderungen an den privaten Eigenanbau. Ja, am Wohnsitz darf man bis zu drei Pflanzen gleichzeitig haben. Das hatte ich gerade schon mal gesagt. Hier wird es irgendwie nochmal erwähnt und hier ist jetzt keine Rede mehr von lebend. Da steht nur bis zu drei Pflanzen und gleichzeitig.

Michael Holtkamp:
[57:49] Und eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Das mit der Weitergabe, wenn du dir einen Haushalt teilst mit zum Beispiel Freund, Freundin, Frau, Mann, wie auch immer, oder du Kinder im Haushalt hast oder WG-Mitbewohner, musst du auch ganz vorsichtig sein, weil man sich als Haushaltsgemeinschaft die Cannabis pflanzen oder auch das Cannabis nicht teilen kann. Das ist immer nur, das muss immer einer bestimmten Person zuzuordnen sein, weil sonst könnte es ja den Fall haben, du hast eine WG mit fünf Leuten, nur eine Person konsumiert überhaupt Cannabis und diese Person baut dann, hat dann 15 Pflanzen da stehen und 250 Gramm Marihuana auf Lager und wenn da kontrolliert wird, sagt er, ja, das ist hier drei Pflanzen pro Person und 50 Gramm pro Person.

Michael Holtkamp:
[58:42] Ähm Ja Das, Ähm Die Sache, also die Sache mit diesen maximal drei Pflanzen Ne, ähm Wenn, wenn eventuell nur eine blühende oder lebende was auch immer das bedeutet, Pflanze als Cannabispflanze gilt Ähm, das ist ja auch deswegen relevant, weil Leute den drei Pflanzen nicht ausreichen, wenn sie die immer streng, konsekutiv nacheinander anbauen. Also die haben drei Pflanzen, ernten die ab, vernichten die und dann bestellen sie drei neue Samen, pflanzen die ein und haben ihre drei neuen Pflanzen. Es wird ja wahrscheinlich Leute geben, die, während sie noch drei große Pflanzen haben, schon drei kleine Pflanzen anbauen möchten. Und dann ist natürlich die Frage, ist das zulässig oder nicht?

Michael Holtkamp:
[59:50] Naja, der So, dann sind wir, jetzt sind wir gerade mal, bei, oder sagen wir, gut, jetzt kommt der Teil, der tatsächlich die Anbauvereinigungen betrifft Ich versuche mal, mich kurz zu fassen Die wichtigsten Dinge sind, also Paragraph 16, schreibt vor, dass eine Anbauvereinigung maximal 500 Mitglieder haben darf. Und eine Person darf maximal in einer Anbauvereinigung Mitglied sein. Ähm.

Michael Holtkamp:
[1:00:33] Warum das so ist, erschließt sich mir nicht ganz. Warum muss das Gesetz vorschreiben, dass eine Anbauvereinigung maximal 500 Mitglieder haben darf? Keine Ahnung. Ich komme da gleich nochmal an anderer Stelle drauf zurück, weil die verschiedenen Behörden, die jetzt die Aufgabe haben, die Anträge der Anbauvereinigungen entgegenzunehmen und dann darüber zu entscheiden, ob die eine Erlaubnis erhalten und dann später den Betrieb der Anbauvereinigungen zu kontrollieren und so, Die möchten ja wahrscheinlich möglichst wenige Anbauvereinigungen haben, weil ein paar große, ein paar mit vielen Mitgliedern sind leichter zu kontrollieren als viele kleine Anbauvereinigungen, würde ich meinen. Ja.

André Wolf:
[1:01:30] Vielleicht wollen sie auch keine Monopole befördern. Das ist vielleicht auch eine Erwägung, dass man keine ganz großen Anbauvereinigungen aufbauen will.

Michael Holtkamp:
[1:01:42] Also es gibt inzwischen auch ein paar, das ist jetzt noch nicht Teil dieses Gesetzes, aber irgendwie gibt es wohl ein paar Bestrebungen, dafür zu sorgen, dass Anbauvereinigungen nicht klastern dürfen. Also du darfst nicht zwei, drei, vier Anbauvereinigungen direkt nebeneinander haben und die dürfen ihre Vorleistungen und Dienstleistungen und was sie so alles einkaufen, dürfen sie nicht poolen. Ich weiß nicht wie man das durchsetzen möchte, aber soll wohl so sein, dass sich nicht die fünf Anbauvereinigungen in einem bestimmten Kreis zusammentun und, zusammen Töpfe und Erde und Dünger und so einkaufen teilweise hat es glaube ich einfach damit zu tun, dass es halt viele Leute gibt die nicht, die es nicht mögen, dass dass Cannabis legal ist und die einfach versuchen, den Leuten da das Leben so schwer wie möglich zu machen. Naja, gut. Die Mitglieder…

Michael Holtkamp:
[1:03:00] Und eine Anbauvereinigung müssen nachweisen, dass sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben und das auch schon seit, ich glaube, drei oder seit sechs Monaten. Das heißt, einen Tourismus wird es nicht geben. Wenn du nicht in Deutschland wohnst, kannst du auch nicht Mitglied einer deutschen Anbauvereinigung sein. Dann folgen die Anforderungen an den gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis, Verordnungsermächtigung. Anbauvereinigung, hier wird, achso, im gemeinschaftlichen Eigenanbau und in der Weitergabe von Cannabis an die Mitglieder der Anbauvereinigung dürfen tätig sein, zum einen die Mitglieder selber, zum anderen geringfügig Beschäftigte, vorausgesetzt, dass auch diese Mitglieder der Anbauvereinigung sind. Sind, aber sonstige endgeltlich Beschäftigte dürfen dort nicht tätig sein, auch nicht, wenn sie Mitglieder sind.

André Wolf:
[1:04:07] Ja.

Michael Holtkamp:
[1:04:10] Ja. Nicht Mitglieder dürfen natürlich grundsätzlich nicht mithelfen. Die Beschäftigten, ob jetzt geringfügig oder nicht, Nicht, wenn die nicht im Eigenanbau oder in der Weitergabe von Cannabis eingesetzt werden dürfen. Es gibt ja noch andere Aufgaben, so administrative Sachen, diese dürfen die dann übernehmen, aber sie dürfen eben keine Aufgaben übernehmen, bei denen sie direkt mit Cannabis in Kontakt kommen. Absatz 2 schreibt dann noch vor, dass die Mitglieder aktiv mitwirken müssen. Gut, ich hatte gerade gesagt, wenn sie mehr als nur geringfügig beschäftigt sind bei der Anbauvereinigung, dann dürfen sie es nicht. Ich weiß nicht, wie dieser Widerspruch aufgelöst wird, aber alle anderen müssen mitwirken.

André Wolf:
[1:05:14] Was heißt mitwirken, Kunkel?

Michael Holtkamp:
[1:05:17] Ich glaube, das wird gar nicht genau ausgeführt. Solange es direkt mit dem Anbau selber zu tun hat oder mit der Weitergabe, ist scheinbar an sich alles zulässig. Ich weiß auch nicht, wie du das kontrollieren willst. Ganz abgesehen davon weiß ich auch nicht, wie man das koordinieren möchte. Wenn du eine Anbauvereinigung mit ein paar hundert Mitgliedern hast, irgendwer muss ja den Arbeitseinsatz all dieser Leute organisieren und koordinieren, stelle ich mir schwierig vor. Und dann, das dann zu kontrollieren, also ich weiß nicht, wie die Behörde das machen will, stelle ich mir schwierig vor. Ähm.

Michael Holtkamp:
[1:05:58] Und du hast dann natürlich den Fall, es wird ja wahrscheinlich auch Mitglieder geben oder Leute, die Mitglieder sein möchten, die aber nicht aktiv mitwirken können, zum Beispiel aufgrund einer Behinderung. Ich hatte mir vor einiger Zeit auf YouTube ein Video angeschaut von einem Rechtsanwalt, ich glaube aus Bayern, der heißt Konstantin Grubwinkler. Der macht eine Menge Sachen zu Strafrecht und hat jetzt in der jüngeren Vergangenheit auch einiges zu Cannabis gemacht. Und da hatte ein Zuschauer die Frage gestellt, der Zuschauer hatte irgendeine Behinderung, war motorisch eingeschränkt, hatte eine Gehbehinderung, irgendwie sowas. Und ich sagte, ja, könnte sein, dass ich halt, vielleicht kann ich ein paar Sachen, paar Aufgaben übernehmen. Aber was ist, wenn ich das nicht kann? Brauche ich dann gar nicht erst Mitglied werden? Und bei mir ist das ähnlich. Als blinde Person weiß ich nicht, wie ich… Also ich habe bei mir zu Hause vorm Fenster drei Pflanzen stehen. Und ich habe das bisher alles selber gemacht. Die werden nicht so richtig.

Michael Holtkamp:
[1:07:09] Die müssten eigentlich schon viel größer sein. Aber bisher ging es noch. Auch am Anfang hatte ich Probleme, weil ich die, du kannst die, die Samen kannst du so zwischen feuchten Papiertüchern keimen lassen. Und wenn dann, wenn sie gekeimt sind und so eine kleine Pfahlwurzel haben, dann kannst du sie einpflanzen in Erde oder was auch immer. Man muss halt nur zusehen, dass die Pfahlwurzel nicht abbricht und nach unten zeigt und so. Und da hatte ich schon Schwierigkeiten. Eine Pflanze musste ich entsorgen wegen Mehltau, aber ich glaube, da hatte ich auch den Samen irgendwie nicht richtig eingepflanzt und die ist krumm gewachsen. So, ähm, ansonsten ging das bisher alles, aber ich weiß nicht, ich werde nicht erkennen können wenn die Blütephase beginnt, beziehungsweise wenn die Ernte reif ist, ne, weil dann musst du auch als normal sehen, da musst du dann mit einer Lupe ran und gucken, welche Farben, welche Farbe haben die kleinen, wie heißen die Trichome oder so, ähm, kann ich glaube ich nicht ähm ähm.

Michael Holtkamp:
[1:08:08] Okay, dann die kontrollierte Weitergabe von Cannabis, Paragraf 19. Okay, die Anbauvereinigungen dürfen Cannabis nur in Reinform, also nur als Marihuana oder Haschisch weitergeben. Sie dürfen maximal 25 Gramm pro Tag und pro Mitglied natürlich rausgeben, sowie maximal 50 Gramm pro Monat und Mitglied. Bei Heranwachsenden ist es so, dass diese auch maximal 25 Gramm pro Tag, aber nur maximal 30 Gramm pro Monat erhalten dürfen.

Michael Holtkamp:
[1:08:50] Außerdem darf das Cannabis, das die Heranwachsenden erhalten, maximal einen THC-Gehalt von 10% haben. Das macht in Kombination mit den maximal 30 Gramm Sinn, weil wenn es maximal 30 Gramm mit maximal 10% THC-Gehalt sind, dann bedeutet das eben, dass Heranwachsende maximal 3 Gramm THC pro Monat erhalten können. Das macht Sinn.

André Wolf:
[1:09:19] Ist da nochmal genau die Altersgrenze gestaltet?

Michael Holtkamp:
[1:09:22] Heranwachsende sind 18, 19 und 20. Also für Minderjährige ist es natürlich sowieso alles illegal. Also bis einschließlich 17. Ab 18 ist es dann mehr oder weniger legal und ab 21 bist du nicht mehr heranwachsend, sondern voll erwachsen. Genau. Und in diesen drei Jahren gelten zusätzliche Regeln. Die Sache mit den 10 Prozent. Wie ich eben sagte, In Kombination mit den 30 Gramm verstehe ich es. Aber unabhängig davon weiß ich nicht, ob das so viel Sinn macht. Also 10% ist tatsächlich nicht viel. Also die deutsche Polizei gibt an, dass der durchschnittliche THC-Gehalt von Cannabis bei irgendwie 14, irgendwas Prozent liegt oder von Marihuana streng genommen.

Michael Holtkamp:
[1:10:17] Die europäische Organisation EUDA, European Union Drug Agency bis vor kurzem hieß die noch anders, seit dem 1.7. Heißt die EUDA, die gibt an, dass das Cannabis in Europa einen THC-Gehalt von 10,1% hat im Fall von Marihuana und von 24% im Fall von Haschisch oder so, oder so 10% ist jetzt tatsächlich nicht hoch Also, ähm, aber die Sache ist, ähm.

Michael Holtkamp:
[1:10:53] Wenn ich Cannabis konsumiere mit einem geringen THC-Gehalt, dann konsumiere ich einfach mehr. Weil wie viel Blüte ich konsumiere, ist mir recht egal. Es geht mir ja um die Wirkung. Und dafür ausschlaggebend ist die Menge THC, die ich konsumiere.

Michael Holtkamp:
[1:11:12] Wenn die Menge THC, die ich konsumieren möchte, in, sagen wir mal, einem halben Gramm Marihuana steckt und ich das rauche … Dann ist das doch wahrscheinlich weniger gesundheitsschädlich, als wenn die gleiche Menge THC in einem Gramm Marihuana steckt. Weil dann muss ich das komplette Gramm rauchen. Weißt du, was ich meine? Also wenn ich statt dem 10-prozentigen 20-prozentiges haben könnte, bräuchte ich nur halb so viel zu rauchen. Ich rauche weniger, also weniger gesundheitsschädlich. In der Hinsicht weiß ich nicht so wirklich, warum man das deckeln muss. Vielleicht hat das irgendwelche Gründe, die ich nicht nachvollziehen kann, weil ich glaube, die Menge der verschiedenen Cannabinoide und so, die relativen Mengen, die spielen irgendwie eine Rolle bei der Wirkung und wenn, vielleicht gibt es ein paar Strains, die halt so gezüchtet worden sind, dass sie viel THC enthalten, aber vielleicht haben sie dann nicht gleichzeitig auch mehr von den anderen Cannabinoiden. Vielleicht gibt es irgendwas, was ich nicht verstehe, aber so unter gesundheitlichen Gesichtspunkten weiß ich nicht, ob das so viel Sinn macht. Ähm.

Michael Holtkamp:
[1:12:30] Naja, und diese Ausnahmeregelung bezüglich der Heranwachsenden kann natürlich dann auch dazu führen, dass Anbauvereinigungen beschließen. Und ich habe letztens ein Video von der Cannabis-Normal-Konferenz gesehen, wo jemand, der mit Leuten zusammenarbeitet, die Anbauvereinigungen gründen möchte, der sagte, es gibt viele, die legen das Mindestalter für ihre Anbauvereinigung auf 21. Eben aus dem Grund, dass wenn sie Heranwachsende bei sich zulassen würden, sie sich Probleme ins Haus holen. Dann müssen sie nämlich das Cannabis testen, dann müssen sie sicherstellen, dass das, was sie an die Heranwachsenden rausgeben.

André Wolf:
[1:13:17] Genau. Genau.

Michael Holtkamp:
[1:13:19] Und das willst du, also Verwaltungskosten so oder so, aber dann auch noch ein gewisses rechtliches Risiko. Was ist, wenn du dich mal ein bisschen vertust? Dann kriegst du Ärger, weil du an den Heranwachsenden elfprozentiges Marihuana rausgegeben hast. Ähm, ja. Und ganz grundsätzlich, ehrlich gesagt, finde ich, wenn wir als Gesellschaft der Auffassung sind, dass man mit 18 erwachsen ist und man mit 18 oder wenn man in dem Moment, wo man 18 wird, plötzlich jede Menge Rechten und Pflichten hat, die man vorher nicht hatte, wenn man Alkohol, also nicht nur Bier und Wein, sondern auch härteren Alkohol kauft.

Michael Holtkamp:
[1:14:06] Und konsumieren darf, wenn man sich bei der Bundeswehr verpflichten darf, wenn man mit 200 Stundenkilometern über die Autobahn fahren darf und und und. Und wir der Meinung sind, dass alle Leute ab Vollendung des 18. Lebensjahres vielleicht nicht alle Leute, aber die meisten Leute ab Vollendung des 18. Lebensjahres in der Lage sind, selbstverantwortlich zu entscheiden, warum brauchen wir dann hier diese Ausnahmeregelung. Es ist natürlich so, dass der Cannabiskonsum riskanter ist und potenziell gesundheitsschädlicher für junge Erwachsene bis zu ungefähr 25. Aber gut, kann das nicht ein Erwachsener für sich selber entscheiden?

Michael Holtkamp:
[1:14:54] Ja. Das ist, ich mag diesen paternalistischen Ansatz nicht. Das ist irgendwie, ich finde, das ist nicht, Nicht konsequent. Gut, in den Anbauvereinigungen ist natürlich die Weitergabe an Dritte untersagt. Versand und Lieferung sind ebenfalls verboten. Und gut, dann das überspringe ich jetzt, da folgen noch einige Regelungen.

Michael Holtkamp:
[1:15:31] Bezüglich der Weitergabe von Vermehrungsmaterial also die, Anbauvereinigungen dürfen Samen und Stecklinge rausgeben an nicht nur ihre Mitglieder sondern auch an Nichtmitglieder und auch an andere Anbauvereinigungen, Sie müssen dann nur kompensiert werden für die Kosten, die ihnen entstanden sind. Aber gut, das können wir mal überspringen. Der letzte Punkt, der noch relevant ist, meines Erachtens ist Paragraf 30. Das ist eine Verordnungsermächtigung. Und zwar werden dort die Landesregierungen ermächtigt, die Zahl der Anbauvereinigungen auf eine Anbauvereinigung pro 6.000 Einwohner zu begrenzen. Und zwar auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte.

Michael Holtkamp:
[1:16:34] Das ist, auch das kann ich mir jetzt nur damit erklären, was ich eben schon mal sagte. Wenn du die Zahl, also ich hatte eben gesagt, die Behörden möchten wahrscheinlich möglichst wenige Anbauvereinigungen haben, weil es weniger Aufwand für sie bedeutet. Und wenn du die Prävalenzdaten nimmst und dir anguckst, wie viele Leute überhaupt Cannabis konsumieren und du dann sagst, okay, eine Anbauvereinigung pro 6000 Leute, die dürfen ja bis zu 500 Mitglieder haben. Ja.

André Wolf:
[1:17:08] Ja.

Michael Holtkamp:
[1:17:14] Aber, und das ist auch, also diese Regelungen, also die haben ja auch keinen Spielraum. Also es gibt diese Verordnungsermächtigung, entweder machen die Landesregierungen davon Gebrauch oder nicht. Wenn sie Gebrauch davon machen, dann ist es eine Anbauvereinigung pro 6000 Einwohner und nichts anderes. Ähnliches. Mein Land NRW hat sogar schon bekannt gegeben, nicht so wirklich explizit, sondern so nebenbei, dass sie davon Gebrauch machen wollen, weil die haben vor ein paar Wochen her, da haben sie bei irgendwelchen Stellungnahmen oder so, haben sie gesagt, ja, wir werden dann bis zu 3000 Anbauvereinigungen genehmigen. NRW hat ungefähr 18,1 Millionen Einwohner 18 Millionen durch 6.000.

Michael Holtkamp:
[1:18:09] Wäre 3.000 das heißt, wenn die davon Gebrauch machen aber wie gesagt, das ist das gilt auf Ebene der Kreise und der kreisfreien Städte und du hast dann zum Beispiel, Dorsten hat aktuell so 76, 77 oder ein paar mehr 1.000 Einwohner, das heißt Hier wären dann bis zu 13 Anbauvereinigungen möglich. Der Kreis Recklinghausen hat ungefähr 620.000 Einwohner, das wären 104 Anbauvereinigungen. Das ist ja jetzt auch nicht wenig, die müssen erstmal aufgebaut werden. Aber… Es ist ja nicht leicht, eine Anbauvereinigung zu gründen und vor allem die Immobilien sind wahrscheinlich ein Problem. Ich könnte mir also gut vorstellen, dass viele Anbauvereinigungen, also die brauchen zwar eine gewisse Mitgliederzahl, um das überhaupt finanziell zu stemmen, aber andererseits finden sie vielleicht nur Immobilien, in denen sie für 300 Mitglieder anbauen können. Vielleicht haben sie gar nicht die Kapazität für mehr. Das könnte ja sein. Und dann hast du halt Wenn die alle nicht auf 500 kommen, aber es dann trotzdem maximal eine pro 6000 Einwohner geben darf, dann bekommst du eventuell Probleme.

Michael Holtkamp:
[1:19:30] Aber gut, andererseits, das hat ja jetzt gerade erst begonnen, ob wir überhaupt jemals so in die Nähe davon kommen oder ob das überhaupt irgendwann mal relevant wird, ist ja noch fraglich.

Auf!

Michael Holtkamp:
[1:19:45] Bis zum nächsten Mal. der Graukaue. Alle meine Sendungen inklusive der Sendungsnotizen gibt’s auf graukaue.ru. Die Audio-Podcasts findet ihr in eurer Podcast-App. Und die Video-Podcasts auf meinem YouTube-Kanal. Mit der Außenwelt kommunizieren tue ich über X. Und über Mastodon. Wenn ihr für Vortrieb sorgen wollt, unterstützt mich bei Patreon.

Michael Holtkamp:
[1:20:28] Glück auf!